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REFUNDIERUNG LYMPHDRAINAGE / KPE

Die steirischen Krankenkassen refundieren einen Teil der Kosten bei
Inanspruchnahme einer manuellen Lymphdrainage bzw. 
KPE (komplexe

physikalische Entstauungstherapie) auf ärztliche Zuweisung, wenn eine

der folgenden Indikationen vorliegt (Auszug aus dem Leistungskatalog der ÖGK):

- zur Nachbehandlung nach Operationen oder Traumata innerhalb von drei
  Monaten nach der Operation/Trauma; z.B. Contusion (Prellung), Distorsion
  (Verstauchung),
 Combustio (Verbrennung):
  30 Minuten manuelle Lymphdrainage

- primäre (angeborene) Lymphödeme, sekundäre (erworbene) Lymphödeme nach Karzinomoperation mit
  L
ymphadenektomie (=Lymphknotenentfernung als Stauungsursache), Combustio (Verbrennung):
  50 Minuten manuelle Lymphdrainage oder
  70 Minuten manuelle Lymphdrainage mit anschließendem Anlegen eines Kompressionsverbandes)

ACHTUNG: Wenn eine ärztliche Zuweisung für Lymphdrainagen bzw. KPE vorliegt, muss diese vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kassa zur Bewilligung eingereicht werden! Erst nach Vorliegen der Bewilligung beginnt der Behandlungszyklus (je nach Kassa 7 oder 10 Einheiten). Nach der letzten Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie begleichen und anschließend bei Ihrer Kassa
zur Refundierung (i
nkl. Zahlungsbeleg, ärztlicher Originalzuweisung und Bewilligung) einreichen.

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Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von Frau Karin Zotl unter der Tel. 0660 / 346 1517!

M A S S A G E P R A X I S 
K A R I N   Z O T L 

 

Tel. 0660 / 346 1517

mail: k.zotl@aon.at

Am Dominikanergrund 8
8043 Graz

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